Um ihre Kosten zu begrenzen, wird die OSIF zunächst von den Infrastrukturen der ARIF profitieren, deren Ruf in der Schweiz seit mehr als 20 Jahren gut etabliert ist.
Die Vermögensverwalter und Treuhänder, die bis spätestens 31. Dezember 2021 ihre Unterstellung unter den OSIF beantragen, kommen in den Genuss von Vorzugsbedingungen.