OSIF, die Aufsichtsbehörde für Finanzinstitute, erhielt ihre Genehmigung am 6. Juli 2020 und kann nun ihre spezifische Aufsicht über Vermögensverwalter und Treuhänder ausüben.
 

Um ihre Kosten zu begrenzen, wird die OSIF zunächst von den Infrastrukturen der ARIF profitieren, deren Ruf in der Schweiz seit mehr als 20 Jahren gut etabliert ist.

Die Vermögensverwalter und Treuhänder, die bis spätestens 31. Dezember 2021 ihre Unterstellung unter den OSIF beantragen, kommen in den Genuss von Vorzugsbedingungen.

DER AUFTRAG DES OSIF IST :

Unterstellung und Überwachung der Bewilligung der FINMA

Beantwortung Ihrer Fragen zur OSIF-Registrierung und zum Bewilligungsgesuch bei der FINMA

Beaufsichtigung von Vermögensverwaltern und Trustees .

Basierend auf dem Know-how aus zwei Jahrzehnten Aufsicht über die dem GwG unterstellten Finanzintermediäre.