Die OSIF: Finanzinstituten das Bestehen und eine Weiterentwicklung ermöglichen

Die OSIF informiert die ARIF-Mitglieder, die DUFI, die neuen Kandidaten sowie alle anderen EVV vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes und bim zum Erhalt der FINMA-Bewilligung.

Die OSIF hat folgenden Auftrag:

Unterstellung und Überprüfung der FINMA-Bewilligung

Die OSIF beantwortet Ihre Fragen im Zusammenhang mit der Unterstellung unter die OSIF und dem Einholen einer FINMA-Bewilligung.

Aufsicht über Vermögensverwalter, Trustees und Handelsprüfer.

Anwendung des in zwei Jahrzehnten erworbenen Know-hows betreffend Beaufsichtigung von dem GwG unterstellten Finanzintermediären erworbenen Know-hows.

Förderung der Weiterbildung

Unter Vorwegnahme der im Zusammenhang mit der FIDLEG/FINIG geforderten ergänzenden Aus- und Weiterbildungspflicht, mit welchen die für EVV ab 2020 konfrontiert sind, bietet die ARIF diesen Finanzintermediären die Möglichkeit, bereits jetzt mit einem Ausbildungs-/Vorbereitungsprogramm für die SAQ-CWMA-Zertifizierung zu beginnen. Dieses in Zusammenarbeit mit dem Institut Supérieur De Formation Bancaire (ISFB) entwickelte Programm ist ab Januar 2019 verfügbar. Weitere Informationen finden Sie aufwww.arif.ch und www.isfb.ch

Folgen für die Vermögensverwalter, die Trustees und die Handelsprüfer:

Bewilligungsvoraussetzung ist die Unterstellung unter eine AO.

Die Prüfperiodizität kann – in Abhängigkeit vom Risiko – auf maximal vier Jahre ausgedehnt werden.

In den Jahren, in denen keine periodische Prüfung stattfindet, muss der AO ein Bericht in standardisierter Form abgegeben werden.