Am 6. Juli 2020 wurde die OSIF von der FINMA als Aufsichtsorganisation für Vermögensverwalter und Trustees zugelassen. Sie können also jetzt damit beginnen, sich der OSIF unterzustellen und anschliessend die Bewilligung der FINMA einzuholen. 

Laden Sie das Gebühren- und Kosten-Tarif der OSIF hier herunter.

Bitte folgen Sie diesen Anweisungen:

1

Füllen Sie den Zulassungs und Beaufsichtigungsvertrag aus Sie ihn und schicken Sie ihn in zweifacher Ausfertigung zurück.

2

Füllen Sie das FINMA-Bewilligungsgesuch für Vermögensvewalter und Trustees auf der EHP-Plattform der FINMA aus , einschliesslich aller erforderlichen Anhänge.

3

Geben Sie der OSIF Zugang zu Ihrem vollständigen Dossier auf der EHP-Plattform der FINMA.

4

Die OSIF prüft Ihr Dossier und vergewissert sich, dass es vollständig ist und die Bedingungen für die Genehmigung erfüllt (Einhaltung der FINIG, FIDLEG und GwG).

5

Wenn die Akten vollständig sind und die Bedingungen für die Genehmigung erfüllt sind, wird die OSIF Sie über das Zulassungsentscheid, informieren.

6

Nach der Zulassung gewähren Sie der FINMA Zugang zu Ihrem Dossier auf der EHP-Plattform der FINMA.

7

Die FINMA prüft dann Ihr Dossier und vergewissert sich, dass es die Voraussetzungen für eine Bewilligung erfüllt.

8

Ist die FINMA der Auffassung, dass Ihr Dossier die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt, teilt sie Ihnen ihren den Bewilligungsentscheid mit.