Das Aufsichtsmodell des OSIF sieht die Prüfung von Finanzinstituten durch externe Prüfer vor, die aus einer Liste von durch den OSIF zugelassenen Prüfern ausgewählt werden können.
Das Aufsichtsmodell der OSIF sieht die Prüfung von Finanzinstituten durch externe Prüfer vor, die aus einer Liste der von der OSIF zugelassenen Prüfer auszuwählen sind.
Die Wahl eines zugelassenen Revisors ist eine der Bedingungen des Gesuchs um Unterstellung von Finanzinstituten unter den OSIF vor der Erteilung der Bewilligung durch die FINMA.
Die Bedingungen für die Zulassung der Revisionsstelle wurden von der OSIF gemäss den Weisungen der FINMA unter Berücksichtigung der verschiedenen anwendbaren Gesetze, RAG, LSFIN, LEFIN, LFINMA, GwG, OOS, festgelegt.
Künftig werden drei Revisionsberichte fällig, LBA, LEFIN und LSFIN, nach von der FINMA definierten Modellen.
Als zertifizierter RSA-Prüfer, der im Finanzdienstleistungssektor tätig ist, sind Sie in der Lage, diese Anforderungen zu erfüllen.
Viele von Ihnen sind bereits auf dem Gebiet der GwG-Revision tätig, die eines der Elemente der aufsichtsrechtlichen Prüfung bleiben wird, der die Finanzinstitute nun unterliegen.
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die verantwortlichen Revisoren müssen eine jährliche Überwachungsgebühr entrichten. (taxen und gebühren der osif betreffend prüfende)
Wir ermutigen dazu, Anträge auf Akkreditierung so bald wie möglich einzureichen, so dass zukünftige berichtende Institutionen von Anfang an eine Auswahl an Prüfungsprofis haben.
Wir stehen Ihnen kostenlos zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten, bis Sie Ihren Antrag zur Genehmigung einreichen.
Antragsformulare für Prüfungsgesellschaften und leitende Prüfer müssen auf dem Portal für Zulassungsanträge ausgefüllt werden.
Der Vertrag für die Zulassung und Aufsicht der Prüfer muss entweder elektronisch unterschrieben und per E-Mail an auditeurs@osif.ch zurückgeschickt werden oder in unterschrieben und per Post (in 2 Exemplaren) zurückgeschickt werden an.