FAQ
Inhaltsverzeichnis
FIDLEG FINIG
FINIG ist das Schweizer Bundesgesetz über Finanzinstitute, das die Zulassungsvoraussetzungen für Unternehmen im Finanzsektor in der Schweiz definiert. Es gilt insbesondere für unabhängige Vermögensverwalter und Trustees. Es enthält im Wesentlichen Organisations- und Mindestkapitalvorschriften.
FIDLEG ist das Schweizer Bundesgesetz über Finanzdienstleistungen, das die Berufsregeln zwischen Finanzdienstleistern und ihren Kunden genau definiert. Es gilt insbesondere für unabhängige Vermögensverwalter. Es ist auf die Tätigkeit eines Trustees nicht anwendbar, wenn er seine typische Tätigkeit als Trustee ausübt, ohne Finanzdienstleistungen zu erbringen.
Das Finanzinstitut muss über ein Grundkapital von mindestens CHF 100.000 verfügen und sein gesamtes Eigenkapital (Grundkapital und andere dem Eigenkapital gleichgestellte Mittel) muss mindestens ein Viertel seines jährlichen Betriebsbudgets entsprechen.
Eine solche Versicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Diese Versicherung kann, falls vorhanden, teilweise von der Höhe des erforderlichen Eigenkapitals abgezogen werden.
Die OSIF empfiehlt jedoch Finanzinstituten eine solche Versicherung abzuschliessen.
Das Finanzdienstleistungsgesetz, das für unabhängige Vermögensverwalter und nicht für Trustees gilt, legt eine Reihe von Grundsätzen fest, die größtenteils bereits der guten beruflichen Praxis entsprechen:
- Kundenprofil,
- “Appropriateness” und “Suitability” (Angemessenheit und und Eignung) der den Kunden angebotenen Dienstleistungen und Produkte,
- Informationspflicht,
- Rechenschaftspflicht,
- Transparenz in Bezug auf die von Dritten erhaltenen Provisionen,
- Vermeidung von Interessenkonflikten,
- angemessene Organisation,
- Business Continuity Management,
- Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung durch alle Personen in der Organisation,
- angemessene Auswahl und Überwachung der Beauftragten,
- Prüfung von Jahresabschlüssen, usw.
Diese verschiedenen Punkte werden der aufsichtsrechtlichen Überwachung unterliegen, genauso wie die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei.
OSIF
Die OSIF ist ein Verein nach Schweizer Recht, der auf Initiative der ARIF (Association Romande des Intermédiaires Financiers) gegründet wurde. Sie ist öffentlich gemeinnützlich und nicht gewinnorientiert.
Am 6. Juli 2020 wurde sie von der FINMA als Aufsichtsorganisation (AO) im Sinne des FINMA-Gesetzes genehmigt.
Sie sind hochrangige Fachleute im Finanzbereich, Fachleute in der Vermögensverwaltung, in der Trust Industrie, im Bankwesen oder im Finanzdienstleistungsrecht. Sie müssen von den Instituten, die der Aufsicht unterliegen, unabhängig sein. Die Organe der OSIF sind von der FINMA genehmigt worden.
Nein, die FINMA ist dagegen. Die Mitgliedschaft in einer Aufsichtsorganisation erfolgt durch einen Aufsichtsvertrag zwischen dem Finanzinstitut und der OSIF, in dem Rechte und Pflichten festgelegt sind.
Nein. Die OSIF kann keine Geldstrafen verhängen oder eine Lizenz entziehen. Solche Maßnahmen liegen ausschließlich in der Verantwortung der FINMA.
Nein. Aufsichtsrechtliche Entscheidungen sind nicht anfechtbar. Ein Finanzinstitut, das sich gegen eine Entscheidung weigert, wird der FINMA gemeldet, die über die zu treffenden Maßnahmen entscheidet.
Die OSIF ist eine Aufsichtsorganisation, die die Einhaltung der Finanzmarktgesetze (insbesondere die Einhaltung der FINIG, FIDLEG und des GwG) durch die beaufsichtigten Institute überwacht. Sie hat die Befugnis, alle sinnvollen Aufsichtsmaßnahmen anzuordnen. Sie hat zudem die Aufgabe, der FINMA über allfällige Schwierigkeiten bei ihrer Tätigkeit unverzüglich Bericht zu erstatten sowie Aufsichtsberichte nach den Formularen und Vorgaben der FINMA zu erstellen.
Gegenwärtig hat die Association Romande des Intermédiaires Financiers, die die Gründung der OSIF veranlasst hat, viele Mitglieder, die einer Aufsichtsbehörde unterstellt werden müssen. Darüber hinaus gibt es in der Schweiz mehr als 3.000 Institute, die verpflichtet werden können, sich einem Aufsichtsorganismus anzuschließen. OSIF hat sich zum Ziel gesetzt, ein qualitativ hochwertiges und wettbewerbsfähiges Angebot anzubieten, um möglichst viele Institutionen zusammenzubringen.
Ein Höchstwert ist gesetzlich nicht festgelegt. Derzeit gibt es fünf genehmigte Aufsichtsorganisationen, darunter OSIF.
Die OSIF arbeitet seit mehreren Jahren an der Erlangung der Genehmigung in ständigem Kontakt mit der FINMA. Ihre Finanzierung ist gesichert. Für ihren Anlauf stützt sie sich auf das Personal und die Infrastruktur der ARIF, um ihre Kosten zu minimieren. Sie war eine der ersten, die ein vollständiges und zufriedenstellendes Dossier bei der FINMA einreichte und somit eine der ersten war, die genehmigt wurde.
Die OSIF ist eine Aufsichtsorganisation, die hauptsächlich in der französischsprachigen Schweiz ansässig ist. Sie unterhält daher eine enge Beziehung zu den Finanzinstituten in dieser Region in Bezug auf Nähe, Sprache und Marktkenntnis. Die OSIF wird auf der bestehenden Basis der Association Romande des Intermédiaires Financiers gegründet. Dieser Verband genießt den Respekt der Behörden und die Loyalität seiner Mitglieder, die es wissen, dass er einen hervorragenden Service bietet. Die OSIF profitiert von den Strukturen und der finanziellen Unterstützung der ARIF, was es ihr ermöglicht, ihre Kosten zu minimieren.
Bis zum 31. Dezember 2021 fällt keine Gebühr für die Zulassung. Bis zum 31. Dezember 2022 wird eine Pauschalgebühr von CHF 1.000 erhoben, danach steigt sie auf CHF 2.000.
Ja, die Mitgliedschaft in einer Ombudsstelle und vor allem die Kosten für die aufsichtsrechtliche Prüfung durch der vom Finanzinstitut gewählten zugelassenen Prüfgesellschaft müssen hinzugezählt werden.
Nicht mehr und nicht weniger. Die OSIF wird sich den anderen Aufsichtsorganisationen anpassen. Die Kostenstruktur der Aufsichtsorganisationen ergibt sich aus den Vorgaben des Gesetzes und der FINMA, und diese erlauben keinen Wettbewerb zwischen den AOs auf der Basis von „Low Cost“-Angeboten. Da die Anforderungen für alle Aufsichtsorgane gleich sind, werden ihre Betriebskosten tendenziell gleich sein, auch wenn einige sie anders darstellen oder die Kosten anders zuordnen.
Gar nicht. Dies ist durch Gesetz und FINMA-Richtlinien ausdrücklich verboten. Konkret haben alle OSIF Organe ihre generelle Unabhängigkeit von den zu beaufsichtigenden Finanzinstituten bewiesen. Die Mehrheit der natürlichen Personen im strategischen Vorstand ist unabhängig, die in der operativen Geschäftsführung sind vollständig unabhängig. Die OSIF ist von keiner berufsständischen oder politischen Organisation abhängig und ist auf keine externe finanzielle Unterstützung angewiesen, mit Ausnahme derjenigen der ARIF zum Zeitpunkt ihrer Gründung.
Dies ist durchaus richtig, wenn man bedenkt, dass die finanziellen Reserven der ARIF durch die Beiträge ihrer Mitglieder und die Vergütung ihrer Dienstleistungen gebildet wurden. Allerdings handelt es sich bei diesen Mitgliedern um mehr als die Hälfte der Finanzinstitute, unabhängige Vermögensverwalter oder Trustees, die fortan der Aufsichtsorganisation unterstellt sein müssen und zu ihr wechseln werden.
Die ARIF wird als Selbstregulierungsorganisation (SRO) bestehen bleiben. Sie wird sich an der GwG-Aufsicht über die der OSIF Beaufsichtigten beteiligen, so dass ihre GwG-Tätigkeit konkret unverändert fortgesetzt wird. Sie hat jedoch eine neue Tätigkeit, nämlich die des Kundenberaterregisters im Sinne der FIDLEG, für die sie genehmigt wurde.
Die Büros der OSIF befinden sich an der gleichen Adresse wie die der ARIF, im Stockwerk darüber, in unabhängigen Räumlichkeiten.
Finanzinstitute können bereits jetzt ihre Absicht erklären, sich der OSIF zu unterstellen, indem sie auf dem EHP-Online-Formular der FINMA die OSIF als ihre Aufsichtsorganisation angeben.
Die OSIF hat bereits mit der Bearbeitung des Zulassungsantrags begonnen, ebenso wie mit der Zulassung der Prüfgesellschaften, die der Beaufsichtigte wählen kann.
Le traitement par l’OSIF de la demande d’assujettissement pourra être traité à partir du mois d’octobre 2020. L’OSIF doit en effet d’abord agréer un nombre suffisant d’auditeurs que les assujettis pourront choisir.
On attend aussi l’agrément de plusieurs organes de médiation supplémentaires.
Ja, natürlich. Aus finanzieller Sicht wird bis zum 31. Dezember 2021 keine Zulassungsgebühr erhoben. Laut Gesetz müssen alle Finanzinstitute ihre Geschäftstätigkeit bis zum 31. Dezember 2021 in Übereinstimmung mit FIDLEG gebracht haben. Diejenigen, die vor dem 1. Januar 2020 tätig waren, haben jedoch bis zum 31. Dezember 2022 Zeit, bei der FINMA eine Betriebsbewilligung zu beantragen.
Für die derzeit der ARIF angeschlossenen Institutionen gilt bereits ein Tarif, der mit der Grundaufsichtsgebühr identisch ist, so dass der Wechsel zu OSIF nur marginale Mehrkosten verursacht.
Aus kommerzieller Sicht werden Finanzinstitute, die schnell einer Aufsicht unterstellt und dann von der FINMA lizenziert werden, sofort einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Kunden und Banken haben.
Für Vermögensverwalter und Trustees, die vor dem 1. Januar 2020 tätig waren, ist der theoretisch letzte Zeitpunkt der 31. Dezember 2022. Es ist jedoch zu bedenken, dass diese zukünftigen Beaufsichtigten zunächst ihre Zulassung bei ihrer Aufsichtsorganisation erhalten müssen. Es ist daher unmöglich, bis zum letzten Moment zu warten, um der OSIF beizutreten, da der Zulassungsantrag eine gewisse Bearbeitungszeit, manchmal zusätzliche Informationen oder ein Vorgespräch erfordert. Aus praktischer Sicht wäre es sehr unklug, später als den 30. Juni 2022 zu warten.
Prüfgesellschaften
Die aufsichtsrechtliche Prüfung ist die Prüfung, die die Aufsichtsorganisation oder eine von ihr zugelassenen Prüfgesellschaften durchführt, um zu überprüfen, ob das Finanzinstitut die in dem FINIG und ggf. dem FIDLEG festgelegten Bedingungen erfüllt. Je nach Fall liegt die Häufigkeit der P rüfung zwischen einem und vier Jahren, nach einer Probezeit von zwei Jahren. Die Prüfung wird auch GwG-Aspekte und Jahresabschlüsse abdecken. Diese Regel gilt für alle Aufsichtsorganisationen, und keine von ihnen wird in der Lage sein, eine mehrjährige Prüfung zu gewähren, ohne diese Probezeit zu durchlaufen. Darüber hinaus wird die mehrjährige Frequenz von den Risikokategorien der einzelnen Finanzinstitute gemäß den von der FINMA auferlegten Massstäbe abhängen.
Die Prüfgesellschaft und die mit der Prüfung beauftragten Personen müssen von der Aufsichtsorganisation zugelassen sein. Die Zulassung wird denjenigen Prüfgesellschaften erteilt, die sie unter gesetzlich festgelegten Bedingungen beantragen, insbesondere hinsichtlich der Kompetenz, der ständigen Weiterbildung, der Unabhängigkeit und der Gewähr einer einwandfreien Geschäftsführung.
Die Prüfgesellschaft wird auf eigene Kosten von dem Finanzinstitut beauftragt, das sie aus den zugelassenen Prüfern ausgewählt hat. Es wird auch möglich sein, dass die Aufsichtsorganisation einen Prüfer auf Kosten des Beaufsichtigten für bestimmte Kontrollen beauftragt.
Ihr gesetzlicher Revisor kann als Aufsichtsprüfer fungieren, wenn er zugelassen ist. Es ist auch möglich, dass Sie Ihren Revisor beibehalten, auch wenn er die aufsichtsrechtliche Prüfung nicht durchführt; dies führt jedoch zu zusätzlichen Kosten, da der Jahresabschluss auch im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Prüfung geprüft werden muss.
Die Kosten für die aufsichtsrechtliche Prüfung werden zwischen dem Finanzinstitut und seinem Prüfer frei ausgehandelt. Sie hängt von der Bedeutung der auszuführenden Arbeiten ab, wobei die Größe des Unternehmens, seine Aktivitäten und sein Kundenkreis berücksichtigt werden. Eine Gebühr wird von der Aufsichtsbehörde nicht erhoben.
Ombudsstelle
Eine Ombudsstelle ist ein privates Büro, das sich um eine außergerichtliche Schlichtung bei Streitigkeiten zwischen einem Finanzinstitut und einem seiner Kunden bemüht.
Das ist das Gesetz.
Es wird eine jährliche Gebühr sowie eine Vergütung im Falle der Inanspruchnahme der Ombudsstelle erhoben, die vom Finanzinstitut zu zahlen ist.
Bislang sind acht Ombudsstellen genehmigt, deren Liste auf dem Portal des Eidgenössischen Finanzdepartment aufgeführt ist.
Bis zum 31. Januar 2021 haben Finanzinstitute Zeit, nach den letzten Angaben der FINMA.
Nein. Ombudsstellen müssen völlig unabhängig sein.
Nein. Finanzinstitute sind frei in der Wahl ihrer Ombudsstelle unter denjenigen, die genehmigt werden.
TRUSTEES
OSIF wird von der ARIF, Association Romande des Intermédiaires Financiers, gegründet. Letztere hat eine große Anzahl von Trustees unter ihren Mitgliedern, die sie seit mehr als 20 Jahren unterstützt. ARIF verfügt über eine ausgezeichnete Kenntnis dieser Branche. Sie ist darüber hinaus die einzige SRO, die eine spezielle GwG-Richtlinie für Trusts und ähnliche Entitäten erlassen hat. ARIF, und OSIF, arbeiten fließend in Englisch. OSIF ist daher eine gute Wahl für Trustees.
Ausbildung
Alle akademischen Ausbildungen (Universitäten, eidgenössische Diplome, gleichwertige ausländische Diplome), sowie schweizerische oder ausländische Fachausweise im Bereich Finanzdienstleistungen oder Trusts können angerechnet werden. Es wird auch eine Einzelfallbeurteilung durchgeführt, die von der Angemessenheit der absolvierten Ausbildung und den tatsächlich angebotenen Finanzdienstleistungen des Instituts abhängt.
Gemäß Artikel 25 FINIV muss die Ausbildung, die für die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit relevant ist, mindestens 40 Stunden betragen.
Diese Grundausbildung muss durch Weiberbildung aufrechterhalten werden.
Die erforderliche Erfahrung beträgt grundsätzlich und laut FINIG mindestens fünf Jahre im Bereich der Vermögensverwaltung oder im Bereich der Trusts. Diese Erfahrung wird abgewogen, um festzustellen, ob sie in einem angemessenen Verhältnis zu den vom Finanzinstitut tatsächlich angebotenen Finanzdienstleistungen steht.
Dies sind die Personen, die an der Geschäftsführung des Finanzinstituts beteiligt sind. Mindestens zwei dieser Personen müssen über diese Ausbildungs- und Erfahrungsqualitäten verfügen. In besonderen Fällen, darunter bei sehr kleinen Strukturen, muss mindestens eine Person diese Qualifikationen besitzen.
Nein. Die Verordnung über Aufsichtsorganisationen hebt diese Befugnis auf.
Die Finanzinstitute und ihre Mitarbeiter können aus den vielen auf dem Markt verfügbaren Ausbildungsmöglichkeiten frei wählen. Dazu gehört insbesondere die vom “Institut Supérieur de Formation Bancaire” (ISFB) angebotene Ausbildung, die alle für die CWMA-Zertifizierung erforderlichen Schulungen anbietet und für die Organisation von Zertifizierungsprüfungen genehmigt ist (auch wenn die Ausbildung anderswo absolviert wurde).
Die ARIF wird weiterhin Weiterbildungen in GwG-Angelegenheiten anbieten und während der Übergangszeit Informationsveranstaltungen zu den anderen regulatorischen Anforderungen (insbesondere FINIG, FINIV, FIDLEG, FIDLEV) organisieren.
Die CWMA-Ausbildung (Certified Wealth Management Advisor) ist ein Ausbildungs- und Zertifizierungsprogramm, das in der Schweiz von einem vom SECO (Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement) genehmigten Standardisierungsgremium, dem SAQ (Swiss Association for Quality), geschaffen wurde. Dieses Programm besteht aus On-Demand-Ausbildungsmodulen, die nach einem vorherigen Einstufungstest des Kandidaten festgelegt werden, gefolgt von einer Zertifizierungsprüfung.
Die CWMA-Zertifizierung sieht auch eine kontinuierliche Weiterbildung vor. Dies ist das Ausbildungs- und Zertifizierungsmodell, das von den meisten Banken in der Schweiz für ihre eigenen Mitarbeiter übernommen wurde.
Nein, es ist eine Empfehlung. Andererseits wird diese Bescheinigung von der OSIF in jedem Fall als ausreichend angesehen.
Die CWMA-Ausbildung ist derzeit der Standard in der Schweizer Bankenbranche für Fachleute, die in Banken arbeiten. Wenn man bedenkt, dass viele unabhängige Vermögensverwalter von Banken kommen, haben viele von ihnen diese Ausbildung bereits absolviert. Bislang war die CWMA-Zertifizierung ausschließlich Bankmitarbeitern vorbehalten. Die OSIF hat von der SAQ erwirkt, dass sie diese Zertifizierung auch für unabhängige Vermögensverwalter öffnet, damit diese nachweisen können, dass sie den gleichen Ausbildungsstand haben wie ihre Bankkollegen. ARIF und OSIF sind der Ansicht, dass der aufsichtsrechtliche Ansatz der Banken gegenüber externen Managern sie schließlich dazu veranlassen wird, von ihnen eine Ausbildung zu verlangen, die der ihrer eigenen Mitarbeiter entspricht.
Eine komplette CWMA-Ausbildung, verteilt auf ein Jahr, kostet rund CHF 6.000. Die meisten Fachleute müssen jedoch nicht diesen kompletten Kurs absolvieren, sondern haben die Wahl, nur an den Modulen teilzunehmen, die ihnen nach einem Einstufungstest (Scheinprüfung) für ihre Ausbildung notwendig erscheinen.
Die erforderliche Ausbildung, gepaart mit Berufserfahrung, hängt von der Art der angebotenen Finanzdienstleistungen ab. Ein guter Weg, seine Kenntnisse in Sachen Vermögensverwaltung zu testen, ist die CWMA-Einstufungsprüfung, die von der ISFB organisiert wird.
Die GwG-Ausbildung für Finanzinstitute wird in die Anforderungen der OSIF einbezogen. Sie wird weiterhin wie bisher von der ARIF angeboten.
FINMA-Lizenz
Für Vermögensverwalter und Trustees, die am 31. Dezember 2019 tätig waren, ist die letzte Frist zur Einreichung eines Bewilligungsgesuchs bei der FINMA der 31. Dezember 2022. Der Genehmigungsantrag kann jedoch erst nach erfolgter Zulassung bei einer Aufsichtsorganisation gestellt werden.
Nach Einreichung des Bewilligungsgesuchs bei der FINMA können die Finanzinstitute ihre Tätigkeit bis zum Entscheid der FINMA weiterführen.
Finanzinstitute, die im Jahr 2020 ihre Tätigkeit aufnehmen, müssen ihr Bewilligungsgesuch innerhalb eines Jahres nach der Genehmigung von der ersten Aufsichtsorganisation, d.h. spätestens bis zum 6. Juli 2021, bei der FINMA einreichen. Sie dürfen weiterarbeiten, bis die FINMA einen Entscheid gefällt hat.
Diese Finanzinstitute dürfen ihre Tätigkeit erst aufnehmen, nachdem sie von der FINMA eine Bewilligung erhalten haben.
Ja, diese Informationen und Dokumente können von OSIF verwendet werden, solange sie auf dem neuesten Stand sind, was die Beaufsichtigung erleichtern wird. Einige von ihnen müssen erneuert werden, wie z. B. Auszüge aus dem Strafregister oder Lebensläufe von Personen, die seit langem angestellt sind.
Ja, OSIF wird die Beaufsichtigten über die Zusammenstellung ihres Dossiers informieren, was im Prinzip dasselbe sein wird, beidenseits für die Zulassung bei der OSIF, wie für die erforderliche FINMA-Bewilligung.
Die ARIF wird ihre Aufgabe als Selbstregulierungsorganisation für die nicht dem FINIG unterstellten Finanzintermediäre weiterführen.
Die Aufsicht der FINMA über die DUFIs endet am 31. Dezember 2019. DUFIs, die nicht unter dem FINIG unterstellt sind, müssen sich bis zum 31. Dezember 2020 einer SRO anschließen. DUFIs, die FINIG unterstellte Finanzinstitute sind, müssen sich bis zum 31. Dezember 2020 einer SRO anschliessen oder einer Aufsichtsorganisation unterstellen.
Nach der derzeitigen Rechtslage, ja. Die Edelmetallprüfer haben jedoch beim Eidgenössischen Finanzdepartement erwirkt, dass eine Vorlage zur Änderung des FINIG dem Parlament vorgelegt wird, damit sie der alleinigen Kontrolle des Eidgenössischen Edelmetallkontrollamtes unterstellt werden. Die parlamentarischen Arbeiten sind jedoch noch nicht abgeschlossen, so dass diese Lösung noch keine Gesetzeskraft hat. In der Zwischenzeit müssen die Edelmetallprüfer zumindest einer SRO beitreten, um die geltenden gesetzlichen Bedingungen vollständig zu erfüllen, die sich bis zum Stichtag 31. Dezember 2022 wahrscheinlich noch ändern werden. Wenn nicht, müssen die Edelmetallprüfer einer Aufsichtsorganisation unterstellt werden.
Beraterregister
Im Kundenberaterregister sind alle natürlichen Personen aufgeführt, die Finanzdienstleistungen erbringen, ohne bei einem zugelassenen Finanzinstitut im Sinne des FINIG angestellt zu sein, und die der Aufsicht unterliegen. Dies gilt insbesondere für reine Anlageberater, Fondsvertreiber und vom Ausland aus tätige Finanzdienstleister. Die Registrierung erfordert im Wesentlichen die gleichen Informationen wie für die Mitarbeiter von Finanzinstituten.
Die ARIF hat bereits die Genehmigung als Registrierungstelle für die Führung des Beraterregisters erhalten.
Die gesetzlichen Bestimmungen sehen eine Mindestgebühr von CHF 500 für die Registrierung vor. Aufgrund ihrer bereits bestehenden Struktur ist die ARIF in der Lage, diesen Tarif anzubieten.
Eine aufsichtsrechtliche Überwachung der registrierungspflichtigen Berater ist nicht vorgesehen, sondern nur eine Erneuerung der Registrierung alle zwei Jahre und die Ankündigung von Mutationen der aufgezeichneten Daten.
Bitte zögern Sie nicht, uns jegliche große und kleine Fragen zu schicken. Wir werden sie gerne beantworten und gegebenenfalls solche von allgemeinem Interesse in diese Liste aufnehmen. Vergessen Sie nicht, regelmäßig auf der OSIF-Website www.osif.ch nachzuschauen.