Die Fristen, die Sie einhalten müssen, finden Sie im folgenden:
Für Unternehmen, die ihre Vermögensverwaltungs- oder Trustee-Tätigkeiten vor dem 1. Januar 2020 angefangen haben, gelten die folgenden Fristen:
Diese Frist gilt nicht für Trustees, es sei denn, sie erbringen Finanzdienstleistungen im Sinne des FIDLEG.
Um Ihr Bewilligungsgesuch bei der FINMA einreichen zu können, müssen Sie zuerst von der OSIF zugelassen werden (siehe Punkt 4. oben). Wir empfehlen Ihnen daher, der OSIF bis spätestens 30. Juni 2022 Zugang zu Ihren Akten auf der EHP-Plattform zu gewähren (siehe Punkt 2. oben), um ihr die nötige Zeit zur Bearbeitung Ihres Dossiers zu geben.
Für Unternehmen, die ihre Tätigkeit am oder nach dem 1. Januar 2020 aufgenommen haben, gelten die folgenden Fristen:
Sie dürfen bis zum Entscheid über die Bewilligung von der FINMA tätig bleiben, unter folgenden Bedingungen:
- Sofortige Meldung an die FINMA
- Unverzügliche Einhaltung der Zulassungsbedingungen
- Unmittelbare Zugehörigkeit zur SRO ARIF
Um Ihr Bewilligungsgesuch bei der FINMA einreichen zu können, müssen Sie zuerst von der OSIF zugelassen werden (siehe Punkt 4. oben). Wir empfehlen Ihnen daher, der OSIF bis spätestens 31. Januar 2021 Zugang zu Ihren Akten auf der EHP-Plattform zu gewähren (siehe Punkt 2 oben), um ihr die nötige Zeit zur Bearbeitung Ihres Dossiers zu geben.